Sanierung, Restrukturierung und Insolvenzrecht
Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen maßgeschneiderte Lösungsstrategien und begleiten Sie bei der erfolgreichen Umsetzung Ihrer Sanierung.

Das Restrukturierungsrecht verpflichtet Geschäftsleitungsorgane zur Einrichtung eines wirksamen Krisenfrüherkennungs- und -managementsystems (§ 1 StaRUG). Die Anforderungen gehen weit über eine reine Liquiditätsüberwachung hinaus und umfassen insbesondere marktbezogene, strategische und organisatorische Risiken.
Wir entwickeln mit Ihnen ein auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes Krisenfrüherkennungs- und -managementsystem, dokumentieren die erforderlichen Prozesse und unterstützen Sie bei der Integration in Ihre bestehenden Unternehmensabläufe.
Neben der betriebswirtschaftlichen Entwicklung eines Sanierungskonzepts – häufig nach IDW S6 – ist eine frühzeitige rechtliche Begleitung unverzichtbar. Die gesetzlichen und rechtsprechungsbedingten Anforderungen müssen von Beginn an berücksichtigt werden, um den Handlungsspielraum für die bestmögliche Sanierungslösung zu erhalten.
Wir begleiten Ihr Unternehmen als rechtlicher Berater und arbeiten dabei eng und interdisziplinär mit den betriebswirtschaftlichen Beratern zusammen.
Der Erfolg eines Sanierungskonzepts entscheidet sich in der Umsetzung. Häufig müssen Finanzierungen angepasst sowie Verträge mit Kunden, Lieferanten oder sonstigen Geschäftspartnern neu verhandelt werden.
Wir begleiten diese Verhandlungen bereits während der Konzepterstellung. Eine frühzeitige und transparente Abstimmung mit allen Beteiligten schafft die Voraussetzungen für eine zügige und erfolgreiche Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen.
Ein wirksames Krisenfrüherkennungs- und -managementsystem erfüllt nicht nur die gesetzlichen Anforderungen des § 1 StaRUG, sondern trägt zugleich dazu bei, Haftungsrisiken für Geschäftsleitungsorgane frühzeitig zu minimieren.
Wir entwickeln mit Ihnen ein unternehmensindividuelles Konzept nach IDW S 16 und begleiten dessen rechtssichere und praxistaugliche Umsetzung in Ihrem Unternehmen.
Unternehmenstransaktionen begleiten wir umfassend – von der Entwicklung der Transaktionsstruktur über die Vertragsverhandlungen bis zum erfolgreichen Abschluss. Aufgrund unserer Erfahrung in der Insolvenzverwaltung können wir auch komplexe Transaktionen rechtlich flexibel gestalten.
Wir strukturieren die Übernahme je nach Ausgangslage als Asset Deal, Share Deal oder im Rahmen eines Insolvenzplans.

Rechtsanwalt
Steuerberater
Insolvenzverwalter
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Insolvenzverwalter
Insolvenzverwaltung, Sanierungs- und Restrukturierungsberatung, Qualitätsmanagementbeauftragter

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Insolvenz- und Sanierungsrecht
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
Insolvenzverwalterin
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Fachanwältin für Insolvenz- und Sanierungsrecht
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Insolvenzverwalterin
Insolvenzverwaltung, Sanierungs- und Restrukturierungsberatung

Rechtsanwalt
Insolvenzverwalter
Insolvenzverwaltung

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht
Insolvenzverwalter
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Insolvenzverwalter
Insolvenzverwaltung, Sanierungs- und Restrukturierungsberatung

Rechtsanwalt, Autor und Herausgeber
Master of Laws LL.M. Wirtschaftsrecht (Universität zu Köln)
Zertifizierter Restrukturierungsmanager
Rechtsanwalt, Autor und Herausgeber
Master of Laws LL.M. Wirtschaftsrecht (Universität zu Köln)
Zertifizierter Restrukturierungsmanager
Beratung zur Sanierung und Restrukturierung (StaRUG) sowie Eigenverwaltung (InsO)