Buchhaltung
Wir übernehmen Ihre laufende Finanzbuchhaltung zuverlässig und strukturiert. Dabei sorgen wir nicht nur dafür, dass Ihre Buchhaltung korrekt geführt wird, sondern schaffen Ihnen eine verlässliche Grundlage für Ihre unternehmerischen Entscheidungen.
Die Grundlage für betriebswirtschaftlichen Erfolg bildet die gut geführte Finanzbuchhaltung. Von der digitalen Finanzbuchhaltung bis hin zur monatlichen Auswertung stehen Ihnen die Steuerberater der ANURE als starker Steuerpartner zur Seite. Als Teil der Finanzbuchhaltung stellt die Anlagenbuchhaltung einen wichtigen Zweig der Buchhaltung dar. Anlagevermögen und Wirtschaftsgüter müssen sowohl steuerrechtlich als auch handelsrechtlich erfasst und bewertet werden. Die Erfassung erfolgt stets einzeln und für jedes Anlagegut separat. Anteilig über die voraussichtliche betriebliche Nutzungsdauer wird die Abschreibung des Anlageguts verteilt. Die Pflicht zur Anlagenbuchhaltung gilt unabhängig von der Rechtsform Ihres Unternehmens. Auch spielt es keine Rolle, ob Sie verpflichtet sind, eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung zu erstellen oder bilanzierungspflichtig sind.
Die Anlagenbuchhaltung verwaltet das Anlagevermögen Ihres Unternehmens. Sie gibt Aufschluss über den wirtschaftlichen Zustand und den Umfang Ihres Unternehmens. Das Anlagevermögen ermöglicht nicht nur das Wissen darüber, wie alt oder neu vorhandene Gebäude sind, sondern gibt auch Auskunft darüber, welche Kraftfahrzeuge und Maschinen im Betriebsvermögen enthalten sind.
Das Team der ANURE weiß um die Fallstricke, die sich aus der Finanz- und Anlagenbuchhaltung ergeben können. Denn nicht nur bei der monatlichen Finanzbuchhaltung spielt die Anlagenbuchhaltung eine wichtige Rolle. Im Rahmen der steuerlichen Jahresabschlussarbeiten ermöglicht sie beispielsweise – in sorgfältiger Abwägung der Zweckmäßigkeit – die Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen. Doch damit nicht genug, denn Steuersparpotenzial kann sich auch aus geplanten Anschaffungen und dem Investitionsabzugsbetrag ergeben. Dieser kann gewinnmindernd, unabhängig von der Rechtsform, aber an vorgegebene Größenmerkmale der Firma geknüpft, bis maximal 40 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, in Anspruch genommen werden.
Das Bauhaupt- und Baunebengewerbe stellt eine besondere Herausforderung im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung dar. So gestaltet sich die Baulohnberechnung nicht nur besonders zeitaufwendig, sondern gilt auch als hochkomplexes steuerliches Themengebiet. Das Team der ANURE Steuerberatungsgesellschaft mbH kennt die Besonderheiten, die es bei der Baulohnberechnung zu beachten gibt und beherrscht DSRV-, Saison KUG-, MWV-, SOKA-Bau, LAK-, EWGaLa, SOKA-Gerüst-, UK/ZVK-, Steinmetzkasse, Steine/Erden-Kassen sowie ZVK-Meldungen.
Das Team der ANURE Steuerberatungsgesellschaft mbH verfügt über vertieftes Wissen und langjährige Erfahrung in der Betreuung von Bauunternehmen im Bauhaupt- und Baunebengewerbe. Unsere Mitarbeiter werden regelmäßig bei gesetzlichen Änderungen und Vorschriften geschult. Neben den Meldungen an die Sozialkassen des Baugewerbes, wie beispielsweise der SOKA-Bau, ermitteln und übermitteln wir fällige Sozialkassenbeiträge wie beispielsweise den ZVK-Beitrag oder die Winterbeschäftigungsumlage. Auch die diffizile Beantragung der Ausbildungs- und Urlaubsvergütung übernehmen wir im Rahmen der Baulohnabrechnung für Sie.
Ob fertig ausgefüllter Antrag für Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-KUG) bei der Agentur für Arbeit, welches im Übrigen auch als Schlechtwettergeld bekannt ist, Sofortmeldung vor Neueinstellung von Mitarbeitern an die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung (DSRV), Führung von Arbeitszeitkonten, Aufrechnung von Ausfallstunden mit dem Arbeitszeitguthaben in Bezug auf das Zuschuss-Wintergeld oder Mehraufwands-Wintergeld (MWV); das Team der ANURE Steuerberatungsgesellschaft mbH weiß um die steuerlichen Besonderheiten, die die Baubranche mit sich bringt. Wir erstellen übersichtliche und transparente Baulohnabrechnungen für Sie als Arbeitgeber und Ihre Arbeitnehmer.

Rechtsanwalt
Steuerberater
Insolvenzverwalter
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Insolvenzverwaltung, Sanierungs- und Restrukturierungsberatung, Qualitätsmanagementbeauftragter

Bachelor of Arts Steuern und Wirtschaftsprüfung
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Steuerliche Beratung von Personen- und Kapitalgesellschaften
Steuerliche Beratung von geschlossenen Immobilienfonds

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Betreuung von Personengesellschaften, Thema Digitalisierung

Vereidigter Buchprüfer & Steuerberater
Unternehmenskäufe sowie -verkäufe als auch betriebswirtschaftliche Beratung

Steuerberaterin
Finanzbuchhaltung, Jahresabschlüsse und Steuern (GmbHs & Personengesellschaften)

Steuerberater
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Gesundheitswesen

Steuerberaterin / Diplom-Kauffrau
Landwirtschaftliche Buchstelle
Steuern, Wirtschaftsprüfung und Personalwesen

Rechtsanwältin
Steuerberaterin
Insolvenzsteuerrecht, Unternehmenssteuerrecht